Hausschornsteine

Schornsteinhöhe. Diese wird zunächst von der Gebäudehöhe bestimmt. Die wirksame Mindesthöhe zwischen Rost oder dem Brenner der Feuerstätte und der Schornsteinmündung eigener Schornsteine muss 4 m betragen.

Die wirksame Höhe gemeinsamer Schornsteine muss bei Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe mindestens 5 m, für gasförmige Brennstoffe mindestens 4 m betragen.

Ausserdem ist die Abhänigkeit von der Wärmeleistung, der Heizanlage und der Querschnittsgrösse des Rauchgasschornsteins bestimmt.
Beispiel:
Gegeben Q = 75 kW
Zugbedarf  = 17,5 N/m²
Schornsteinhöhe H = 10 m
Ergibt einen Schornsteindurchmesser von 18 cm.