Die wirksame Höhe gemeinsamer Schornsteine muss bei Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe mindestens 5 m, für gasförmige Brennstoffe mindestens 4 m betragen.
Ausserdem ist die Abhänigkeit
von der Wärmeleistung, der Heizanlage und der Querschnittsgrösse
des Rauchgasschornsteins bestimmt.
Beispiel:
Gegeben Q = 75 kW
Zugbedarf = 17,5
N/m²
Schornsteinhöhe H
= 10 m
Ergibt einen Schornsteindurchmesser
von 18 cm.
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